SHZ testet Permanentmarker auf Zurrgurten und Anschlagmitteln
Immer wieder erreicht die SHZ GmbH die Frage, ob unsere Zurrgurte und Anschlagmittel mit Permanentmarkern beschriftet werden dürfen. Viele Kunden wollen wissen, ob dies einen Einfluss auf die Sicherheit unserer Produkte hat. Die DGUV 109-017 Punkt 7.5, sowie die DGUV 209-061 hat zu dieser Frage eine ganz klare Antwort. Wenn textile Zurrmittel oder textile Hebezeuge mit lösungsmittelhaltigen Permanentmarkern beschriftet werden, sind diese ablegereif und müssen erneuert bzw. ersetzt werden. Da Hersteller aber auch Anwender der Produkte nicht immer ganz einer Meinung sind, ob und wann die Produkte nach dem beschriften mit Permanentmarker ablegereif sind, hat die SHZ GmbH einen Versuch durchgeführt. Bei diesem Versuch handelte es sich um eine Überprüfung der Bruchkraft von beschrifteten und unbeschrifteten Produkten. Hierfür wurden 6 Rundschlingen produziert, 6 Streifen gefärbtes und imprägniertes Gurtband und 6 Streifen „rohes“ farbloses Gurtband verwendet. Je 3 Stück jeder Kategorie wurden ausgiebig mit Permanentmarker beschriftet. Dazu wurde um den Querschnitt je ein dicker Strich gezogen. Beim verwendeten Marker handelte es sich um den wasserfesten Edding® 550. Der Strich wurde mehrmals kräftig nachgezogen. Im Anschluss gab es eine Trocknungszeit von 24 h.
Nach den 24 h wurden alle Produkte nacheinander einer Zerreißprobe unter exakt gleichen Bedingungen unterzogen. Die Ergebnisse wurden genauestens mit Protokollen, Diagrammen und Bildern dokumentiert. Die allgemeine Erwartungshaltung im Unternehmen war dabei, dass der Edding® – Streich weder Auswirkungen auf die Mindestbruchkraft der Produkte haben wird, noch eine Sollbruchstelle erzeugen würde. Grund für diese Annahme war, dass unsere Produkte aus Polyester gefertigt sind. Schließlich ist dieses Material für seine gute Benzin-Öl-Beständigkeit bekannt. Außerdem gibt es durch den Edding- Strich keine sichtbare Veränderung in der Materialstruktur.
Die anschließende Auswertung der gewonnenen Daten aus der Bruchkraftprüfung auf unserer internen 50- Tonnen Prüfmaschine bestätigte diese Annahme jedoch nur zum Teil.
Testergebnisse im Überblick
Ergebnis Rundschlingen:
Bei den Rundschlingen wurden nahezu identische Werte bei den Bruchkräften ermittelt. Hier konnte also keine Beeinträchtigung durch die Beschriftung mit dem Edding®-550 festgestellt werden. Grundsätzlich könnten die Rundschlingen also weiterhin verwendet werden. Da die DGUV aber vorschreibt, diese bei der Beschriftung mit Permanentmarkern auszutauschen, empfiehlt die SHZ GmbH ebenfalls, diese Rundschlingen zu ersetzen und nicht weiter zu verwenden.
Die Ergebnisse der Bruchkraftprüfung der Gurtbänder zeigt, dass der Permanentmarker auf jeden Fall einen Einfluss auf die Bruchkraft und die Bruchstelle hat. Im Vergleich zu dem unbeschrifteten Gurtband fielen die Werte des Edding-Bandes deutlich schlechter aus. Bei dem orangenen Band wurde durch den Edding Strich zudem eine Sollbruchstelle erschaffen. Alle 3 Testbänder sind genau an der markierten Stelle gerissen.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass bei dem beschrifteten Gurtband im Gegensatz zu den beschrifteten Rundschlingen ein deutlicher Einfluss durch den Permanentmarker zu erkennen ist. Gurtband, welches mit Permanentmarker beschriftet wurde, gilt also als ablegereif und darf nicht mehr verwendet werden. Wie im vorherigen Abschnitt bei den Rundschlingen bereits erwähnt wurde, sieht die DGUV auch bei Rundschlingen vor, dieses bei Kontakt mit Permanentmarker zu ersetzen. Nur so kann die Sicherheit und der Versicherungsschutz für die entsprechenden Zurr- und Anschlagmittel weiterhin gewährleistet werden.
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