Staatliche Förderung für Ladungssicherung beantragen
Hätten Sie es gewusst? Für viele SHZ-Produkte kann über De-minimis eine 80%-Förderung beantragt werden.
Mit dem De-Minimis Förderprogramm des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) können Sie beim Kauf von Ladungssicherungsmitteln pro Unternehmen bis zu 33.000 EUR Zuschuss vom Staat beantragen. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen, die der Sicherheit und Ergonomie von Fahrern dienen. Auf diese Weise können Sie sich bis zu 80 Prozent Ihrer Ausgaben erstatten lassen – und gleichzeitig Ihre Ladungssicherung optimieren.
Zuwendungsfähig sind Unternehmen des Güterverkehrs im Sinne des §1 im Güterkraftverkehrsgesetz. Bei SHZ erreichen Sie die Förderfähigkeit zum Beispiel durch den Kauf des Zurrgurtes Ergo MAX, der durch seine innovative Langhebelzugratsche (Umkehrratsche) ein besonders rückenschonendesArbeiten ermöglicht. Und das funktioniert so: Die Langhebelzugratsche wird von „oben nach unten“ gespannt und besitzt durch das eingebaute Getriebe eine besonders feine Abstufung. Durch die umgekehrte Funktionsweise, im Vergleich zu herkömmlichen Ratschen, werden der Rücken und die Gelenke der Anwender geschont. Das Getriebe sorgt außerdem für eine zuverlässig erreichbare Vorspannkraft von 750 daN bei 50 daN Handkraft. Aber auch andere Zurrgurte, Antirutschmatten und Kantenschutzwinkel sind förderfähig.
Wir beraten Sie gern.
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Tel.: 035952/4977-0
E-Mail: info@shz-gmbh.de
De-Minimis-Förderung:
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer kann die Förderung beantragen?
Förderungsberechtigt sind Sie, wenn Sie u. a. Eigentümer oder Halter schwerer Nutzfahrzeuge sind (ab 7,5 t).
Welche SHZ-Produkte sind förderfähig?
Förderfähig sind zum Beispiel: Kauf, Miete oder Leasing von zusätzlichen („überobligatorischen“) Einrichtungen und Hilfsmitteln zur Optimierung der Ladungssicherung. Bei SHZ gehören folgende Produktgruppen dazu:
Zurrgurte
Kantenschutzwinkel
Anti-Rutsch-Matten
Zurrketten
…
Eine detaillierte Übersicht der förderungfähigen Produktgruppen finden Sie in der Positivliste des BAG. Wenn das BAG die Förderung genehmigt, müssen Sie als Unternehmen – im Optimalfall – lediglich 20 Prozent der Kosten tragen.